Investmentfonds dürfen nicht zu einem Preis ausgegeben werden, der unter ihrem Nennwert liegt. Grundsätzlich wird der Ausgabeaufschlag nur einmalig entrichtet. In der Regel handelt es sich hierbei um einen Prozentsatz auf der Basis des Rücknahmepreises. Die jeweilige Höhe des Ausgabeaufschlags ist individuell von der Kapitalanlagegesellschaft festsetzbar und beträgt für Aktienfonds im Schnitt fünf Prozent und für Rentenfonds durchschnittlich drei Prozent.
| Ausgabeaufschlag - Ausgabeaufschlag (Rabatt) |

Grundsätzlich muss die Höhe des Ausgabeaufschlags in den Vertragsbedingungen der einzelnen Investmentfonds eindeutig definiert sein, damit die Anleger sofort sehen, welche zusätzlichen Kosten auf sie zukommen. Einige Fondsvermittler geben auf den Ausgabeaufschlag einen Rabatt, der in manchen Fällen sogar 100 Prozent beträgt. Die Höhe der Rabatte ist zudem davon abhängig, welcher Fonds, welche Anlagesumme und welcher Beschaffungsweg gewählt wurden. So sind beispielsweise beim Online-Broking häufig hohe Rabatte möglich.
Unter anderem dient der Ausgabeaufschlag (Agio) der Deckung der Vertriebskosten sowie der Kosten für die Beratung. Ein Großteil des Ausgabenaufschlags geht in Form einer Provision an die Vermittler wie Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Versicherungsgesellschaften, freie Vertriebsgesellschaften und Anlagevermittler.
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