Die Einführung der Abgeltungssteuer 2009 wurde im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 in Deutschland ab 2009 gesetzlich beschlossen. Erhoben wird sie auf Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie auf private Veräußerungsgewinne. Der Abgeltungssteuer in Deutschland unterliegen Zinsen, Dividenden sowie Erträge aus Investmentfonds und aus Zertifikaten. Der Steuersatz der Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags und ggf. der Kirchensteuer, in der Summe jedoch höchstens 28 Prozent.
Der Steuerabzug erfolgt vom inländischen Kreditinstitut, bei dem die Wertpapiere gehalten werden. Dies ist verpflichtet, die Steuer dann an die Finanzverwaltung abzuführen. Bei der deutschen Abgeltungssteuer besteht ein so genanntes Veranlagungswahlrecht. Dies bedeutet, dass bei der Veranlagung die Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden können. Dies soll vermeiden, dass Steuerpflichtige, die ein niedriges Einkommen haben, überproportional hoch besteuert werden. Vorteilhaft ist die Abgeltungssteuer für Personen, die einen individuellen Grenzeinkommensteuersatz von mehr als 25 Prozent haben.
Neu ist zudem die generelle Besteuerung von Veräußerungsgewinnen, die die bisherige Spekulationsgewinnbesteuerung ersetzt. Allerdings gilt dies nur für Neuanlagen ab dem 1. Januar 2009. Alle Wertpapiere, die bis zum 31. Dezember 2008 gekauft werden, unterliegen somit den alten Regelungen und sind bei ihrer Veräußerung nach zwölf Monaten weiterhin steuerfrei. Die Regelungen für Investmentzertifikate wurden verschärft. Somit gilt die Abgeltungssteuer 2009 für Erwerbe nach dem 14. März 2007 unabhängig von der Besitzdauer ab dem 1 Juli 2009.